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Das deutsche Reinheitsgebot.
Du gutes Stück deutscher Bierkultur.
Was viele nicht wissen, das deutsche Reinheitsgebot wurde schon 1987 außer Kraft gesetzt, da es mit EU-Recht nicht vereinbar war. Darauf folgten Anpassungen und heute gilt die weniger wohlklingende Bierverordnung und das vorläufige Biergesetz.
Hoch gehandelt wird der Begriff "nach deutschem Reinheitsgebot" oder sogar "nach bayerischem Reinheitsgebot von 1516" aber noch immer. Für viele Menschen weltweit ist dies ein Gütesiegel und ein Zeichen von Qualität.
Mit Letzterem hat dies aber leider nichts zu tun. Denn tatsächlich regelt das deutsche Reinheitsgebot nur die erlaubten Zutaten und nicht die Qualität dieser oder die Herstellungsverfahren. Und genau das ist der Punkt, der unserer Meinung nach das deutsche Reinheitsgebot zu einer Scheinverordnung macht.
Und weil das noch nicht schon schlimm genug ist, an dieser Stelle auch mal ein kurzer Auszug des Vorläufigen Biergesetzes nach Paragraph 9 Absatz 2.
"Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig."
Aber auch die bekannten Zutaten aus dem deutschen Reinheitsgebot entsprechen oft nicht dem, was man erwartet.
Hopfen wird häufig als industriell hergestelltes Extrakt beigegeben und im Malz finden sich Pestizidrückstände. Zusätzlich sind diverse Hilfsstoffe zugelassen, die auf dem Etikett nicht ausgewiesen werden müssen. Der Liebling ist hier PVPP, also Mikroplastik. Dies wird oft zur Klärung und Haltbarkeitsverlängerung eingesetzt und anschließend wieder auf eine "nicht nachweisbare Menge" raus gefiltert. Danke dafür...
Wir halten also fest: Zuckerzusätze, Konzentrate und chemische Filterstoffe sind erlaubt und müssen nicht angegeben werden. Wer aber natürliche Zutaten wie Beeren, Gewürze oder Kaffeebohnen zugeben und auch auszeichnen will benötigt eine Sondergenehmigung? Zumal diese nur benötigt wird, wenn das Bier in Deutschland gebraut wird. Für importiertes Bier gilt dies nicht.
Wir persönlich sind Freunde der 3 Zutaten: Malz, Hopfen und Hefe. Die Vielfalt an verschiedenen Bieren, die sich daraus brauen lassen liegt rein rechnerisch bei rund 28 Milliarden und hier fehlt sogar noch die letzte Zutat: Wasser. Dazu kommen die vielen technischen Herstellungsverfahren und die unterschiedlichen, teils jahrhundertealten Rezepte.
Im Prinzip wäre es also nicht unbedingt nötig noch weitere Zutaten für Bier zu erlauben und wir finden, wer beispielsweise Schokolade in sein Bier gibt um Schokoladenaromen zu erreichen, der macht es sich vielleicht zu einfach. Denn diese können Brauer auch durch die geschickte Kombination aus Caramel- und Röstmalzen erzielen.
Wer aber natürliche und nur beste Rohstoffe verwendet, auf alle Zusatzstoffe wie Färbemittel verzichtet, schonende Verfahren einsetzt, auf künstliche Haltbarkeitsverlängerung verzichtet und dann seinem Bier noch durch eine geschickt eingesetzte zusätzliche natürliche Zutat einen besonderen Kniff gibt, dem sollten deswegen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Die deutschen Kreativbrauer setzten deswegen schon länger auf das "Natürlichkeitsgebot", welches zwar zusätzliche Zutaten erlaubt, dafür bei der Qualität und Verarbeitung aller Zutaten deutlich strenger ist.
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