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„Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden.“
„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
Schon gewusst?
Weißbier mit dem Hinweis „Nach dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516“ dürfte es so nicht geben, da nach diesem kein Weizen verwendet werden durfte.
Schon gewusst?
Noch heute befindet sich das weltberühmte “Hofbräuhaus” an dieser Stelle in München und steht wie kein anderes Gebäude in München für das bayerische Lebensgefühl.
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Ein angenehm ausgewogener obergäriger Anflug von Bananen- und Nelkenaromen und eine leicht blumige Note von Karamell grüßt bereits verheißungsvoll vor dem ersten Schluck. Nach Durchbrechen der beständigen, herrlich feinporigen Schaumkrone, begeistert das Weizenbier im Antrunk mit seiner Vollmundigkeit und Weichheit. Im Geschmack dominieren die kernig, fruchtigen und phenolischen Aromen, zumeist nach Banane und Gewürznelke, die im Nachtrunk harmonisch ausklingen und eine leichte Säuerlichkeit hinterlassen.
Durchschnittliche Nährwertangaben unserer Weißbiere im Bier Shop.
Energie kj |
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Fett |
Fett, davon ungesättigte Fettsäuren |
Kohlenhydrate |
Kohlenhydrate, davon Zucker |
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0,002 |
0,002 |
3,24 |
0,15 |
0,23 |
0,005 |
Heute ist ein Weizenbier, Weißbier oder auch Weißes dasselbe. Im Norden Deutschlands hat sich der Begriff Weizenbier und Bayern und auch Österreich der Begriff Weißbier durchgesetzt.
Ein Weißbier oder Weizenbier ist heute ein mit obergäriger Hefe gebrautes Bier, dass zumindest zur Hälfte aus Weizen und oder Weizenmalz hergestellt werden muss, um sich als Weizen deklarieren zu dürfen. In der Regel werden in Brauereien 60 – 70% verwendet.
Abgesehen vom deutschen Reinheitsgebot gibt es aber keine weiteren Einschränkungen.
Die geschmackliche Ausprägung, die Farbe oder auch Klarheit ist damit noch lange nicht festgelegt. Aus diesem Grund gibt es auch klassisches Weißbier, helles Weißbier, dunkles, Weißbier, Kristallweizen oder Weizenbock. Auch bei derselben Sorte gibt es wiederum viel Spielraum. So kann man zum Beispiel ein dunkles Weißbier mit dunklem Gerstenmalz oder mit dunklem Weizenmalz herstellen, was sich auf den Geschmack auswirkt, aber die selbe Farbe erzielt. Somit ist ein Weizen das perfekte Bier für den experimentierfreudigen Genießer und es lohnt sich immer mal, eine neue Marke auszuprobieren.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Weizenbier das älteste Bier der Welt ist. So gibt es Aufzeichnungen, die belegen, dass schon im alten Ägypten und Babylon vor mehr als 5000 Jahren Bier aus der Weizensorte Emmer hergestellt wurde.
Die Erfindung des ersten Bieres liegt aber vermutlich mehr als 9000 Jahre zurück und begann in der sogenannten „fruchtbaren Halbmond“ Region, welche heute im Süden der Türkei und im Irak liegt.
Was hat das mit Weizenbier zu tun? Nun die Erfindung des Bieres war wahrscheinlich ein Zufall und hängt stark mit dem Entstehen der ersten Zivilisationen zusammen. Es begann, als die Menschen ihr Nomadendasein aufgaben und damit begonnen haben, Getreide zu sammeln und zu kultivieren. Vermutlich ist das erste Bier entstanden, als ein Stück Brot feucht wurde und zu gären begann. Da sich Weizen zum Brot backen besonders gut eignet, ist es gut möglich, dass das erste Bier ein Weizenbier war.
Der Codex Ḫammurapi (1700 v. Chr.) aus dem alten Babylon enthält sogar die erste Schankordnung. Für den schlechten, kritischen oder betrügerischen Wirt gab es eine Strafe. Auch wenn die Babylonier mit der Todesstrafe bereits kreativ waren.
Neben dem Codex Ḫammurapi gibt es aber auch weitere Überlieferungen, die belegen, dass die Babylonier unter ihrem König bereits 20 verschiedene Biere kannten. Da der Emmer Weizen wertvoller als Gerste war, wurde die Qualität des Bieres vom Weizenanteil bestimmt. 20 Biere konnten durch Aufzeichnungen rekonstruiert werden und einige davon erfüllen die Voraussetzungen für ein Weizenbier.
Schon gewusst? Im alten Babylon hat man Bier aus langen „Strohhalmen“ getrunken. Da das Bier nicht gefiltert und aufgrund der warmen Temperaturen zwangsläufig mit OBERgäriger Hefe gebraut wurde, hat sich diese, wie der Name schon sagt, an der OBERfläche des Bieres abgelagert. Mit einem Strohhalm konnte man die oben schwimmenden Rückstände geschickt umgehen und sein Bier genießen.
Natürlich war ein im alten Babylon gebrautes Weizen dennoch weit entfernt von dem, was wir heute ein Weizenbier nennen. Zwar wurde zu 50% Weizen verwendet und, aus Ermangelung der Möglichkeit untergärig zu brauen, auch obergärig gebraut. Das Deutsche Reinheitsgebot wurde aber noch nicht eingehalten und bis zu dessen Erfindung sollten noch einige Jahrtausende vergehen.
Bis zu dem Weissbier wie wir es heute kennen war es aber noch ein langer Weg. Die ersten Ansätze eines gewerblich geregelten Brauwesens begannen in Bayern wohl erst im 13. – 14. Jahrhundert. Davor wurde Bier hauptsächlich auf den abgabepflichtigen Höfen für die jeweiligen Grundherren, wie Klöster, Adlige oder Herzöge, gebraut. Da es keine Regelungen gab, war die Qualität sehr unterschiedlich und von der Reinheit des Bieres, nach dem heutigen Deutschen Reinheitsgebot, sehr weit entfernt. Erste Bestrebungen zur Regelungen gab es zum Beispiel um 1303 in Nürnberg. Nach einer Hungersnot wurde erlassen, dass zum Bier brauen nur noch Gerste als Getreide verwendet werden darf. So wie in Nürnberg gab es über die nächsten zwei Jahrhunderte viele weitere, aber nur regionale, Bestrebungen die Braukunst Regeln zu unterwerfen. 1487 zum Beispiel wurde in der Stadt München erlassen, dass zum Brauen von Bier allein Hopfen, Gerste und Wasser verwendet werden darf. Dies war sehr wahrscheinlich der Vorläufer des später eingeführten Bayrischen Reinheitsgebotes. Durch Herzog Georg den Reichen wurde 1493 für das Teilherzogtum Bayern-Landshut ein ähnliches Gesetz erlassen, wobei man sich hier auf Hopfen, Wasser und Malz verständigte. Somit blieb die Freiheit bei der Wahl des Getreides zur Herstellung des Malzes.
Zum Bayerischen Reinheitsgebot kam es erst 1516 nach dem Landshuter Erbfolgekrieg, der mit dem Tod von Herzog Georg den Reichen von Bayern-Landshut am 1. Dezember 1503 begann, da dieser mit seiner Nachfolgeregelung gegen den Hausvertrag von Pavia der Wittelsbacher vom 4. August 1329 verstieß. Die Hauptparteien im Krieg waren:
Die Truppen von Albrecht IV und seinen Verbündeten waren im Verhältnis von zwei zu eins denen von Ruprecht und dessen Verbündeten überlegen. Der Landshuter Erbfolgekrieg ging fast 2 Jahre, beginnend mit dem Tod von Herzog Georg den Reichen und endend am 30. Juli 1505 mit dem Kölner Schiedsspruch Königs Maximilian I von Österreich. Albrecht IV ging als Sieger aus dem Krieg, auch wenn dieser mit einem Waffenstilstand endete. Ein großer Teil der Länder des im Krieg an der Ruhr verstorbenen Ruprecht wurden an Albrecht IV übergeben, aber nicht ohne, dass sich Maximilian I einen Anteil für seine Vermittlung zusprach.
Nach dieser bayerischen Wiedervereinigung musste die Landesordnung beider Gebiete (Bayern-München und Bayern-Landshut) angeglichen werden. Das galt auch für die Regelung des Brauwesens.
Wie es zu dem Reinheitsgebot in dieser Form gekommen ist gibt es mehrere Theorien, bei denen die Wahrheit vermutlich in der Mitte liegt.
1. Klagen über die schlechte Qualität des Bieres
Dem Reinheitsgebot voraus gingen zahlreiche Klagen über die schlechte Qualität des Bieres. Aufgrund der steigenden Kosten für die Rohstoffe und regionaler Preisfestlegungen für Bier, stieg die Anzahl der Brauer, die im Versuch Kosten einzusparen, Bier minderer Qualität herstellten.
2. Gesundheitsprobleme verursacht durch giftige oder berauschende Zutaten im Bier
Leider wurden oft nicht nur minderwertigere Zutaten, sondern auch giftige oder berauschende Zutaten wie Tollkirchen, Schlafmohn oder Wermut verwendet.
3. Wirtschaftliche Stärkung der ansässigen Brauer
Die Sozilogin Eva Barlösius sagt, dass die Einführung eines einheitlichen Reinheitsgebotes die Brauer in Bayern unterstützen sollte, indem dadurch verhindert wurde, dass Zutaten verwendet wurden, auf die man Bayern keinen Zugriff hatte. Dazu zählten insbesondere Grut-Kräuter wie Gagel, die in Norddeutschland und dem Rheinland, aber nicht in Bayern, wuchsen.
4. Sicherstellung der Lebensmittelversorgung
Durch den eindeutigen Bezug auf Gerste anstelle dem allgemeinem Begriff „Malz“, wie es zuvor in Bayern-Landshut festgelegt war, wurde sichergestellt, dass der wertvollere Weizen oder Roggen den Bäckern vorbehalten war.
Schon gewusst? Durch den eindeutigen Bezug auf Gerste wäre es fast zum Aus des heute in Bayern so beliebten Weißbier gekommen, da Weizen laut diesem nicht zum Brauen verwendet werden durfte.
Da Bayern-München als Sieger aus dem Krieg hervorging wurde das von Herzog Georg den Reichen von Bayern-Landshut erlassene Gebot durch das in München herrschende ersetzt und 1516 für das neu vereinigte Bayern erlassen. Hier fand der Begriff Reinheitsgebot auch das erste Mal nachweislich Erwähnung.
Das Bayerische Reinheitsgebot besagte aber:
„Wir wöllen auch sonnderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stuckh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genomen unnd gepraucht sölle werden.“
„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
Für das Fehlen der Hefe im Bayerischen Reinheitsgebot wird häufig geschrieben, dass man von dieser noch nichts wusste und sie deshalb keine Erwähnung gefunden hat. Dies ist aber wahrscheinlich falsch. Berichte aus der Zeit legen nahe, dass man sehr wohl von der Hefe wusste und diese auch bereits so benannt hat. So ist der Nachname "Häfner" an den damaligen Beruf Hefner angelehnt. Der Hefner hat nach dem Brauen die Hefe abgeschöpft und für den nächsten Sud aufbereitet und auch an die Bäcker verkauft. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rolle der Hefe seit mindestens 600 Jahren bekannt ist.
Aber warum hat die Hefe keine Erwähnung im Bayerischen Reinheitsgebot?
Ganz einfach. Die Hefe war keine Zutat im herkömmlichen Sinn. Hefe ist ein lebender Organismus und beim Brauen von Bier hat man am Ende mehr Hefe, als man dazugegeben hat. Im Nachgang wird diese wieder abgeschöpft.
Schon gewusst? Auch heute sind nach dem deutschen Reinheitsgebot deutlich mehr Zutaten erlaubt, als im Volksglauben gedacht. Bei industriell hergestelltem Bier werden zahlreiche zusätzliche Enzyme und andere Stoffe eingesetzt, die die Haltbarkeit verlängern und den Brauprozess beschleunigen. Schon lange ist es bei einem untergärigem Bier nicht mehr nötig, dieses mehrere Wochen zu Lagern. Der Trick ist, dass diese Zusatzstoffe nach dem Brauprozess dem Bier wieder entzogen werden. Somit ist auf dem Papier zumindest nichts anderes im Bier. Dem Geschmack ist das aber unserer Meinung nach nicht zuträglich, weshalb man, auch wenn die Zutaten auf dem Etikett scheinbar dieselben sind, bei der Auswahl von Bier lieber auf Brauereien zurückgreifen sollte, die nicht auf Masse ausgelegt sind sondern traditionell und Lokal brauen.
Zwar wurde überall in Bayern unter anderen auch das beliebte Weizenbier gebraut (Damals aber noch eine dunkle, süße Brühe), das Vermächtnis der Römer in Bayern war aber der Weinbau, welcher für die Wirtschaft in Bayern bis in das ausgehende Mittelalter eine große Rolle spielte. Dies ermöglichten die zahlreichen Zuflüsse der Donau, welche das Land auch mit einem Weizenüberschuss versorgten.
Die Bedeutung von Wein für die Wirtschaft sorgte dafür, dass das Interesse an Bier aus wirtschaftlichen Gründen und der damit unweigerlich verbundene Aufschwung des Bieres erst im 17. Jahrhundert begann. 1480 gelangte die Kunst der untergärigen Brauweise durch böhmische Brauknechte nach Bayern. Dies stieß eine Reihe an Ereignissen an, die fast das Aus für das Weißbier bedeutet hätte.
Die untergärige Hefe wurde zuvor vermutlich zwischen Nürnberg und der Oberpfalz durch Zufall entdeckt. Es wird davon ausgegangen, dass sich beim Vergärungsprozess in kalten Lagerkellern, die zu dieser Zeit eingesetzte obergärige Hefe Saccharomyces Cerevisiae, mit einem „wilden“ Stamm gekreuzt hat. Wie dieser wilde Stamm seinen Weg in den Bottich gefunden hat ist bis heute unklar. Untersuchungen der Brauerei und Umgebung haben keine wilden Hefen mit dem passenden Genom ergeben. In der USA wurde ein Stamm gefunden, dessen Genom eine fast hundert prozentige Übereinstimmung damit hat. Dieser hätte über eine Holzlieferung seinen Weg als Bottich oder Rührpaddel in das Bier finden können. Amerika wurde aber erst 1492 entdeckt. Wobei in Aufzeichnungen aus Nabburg in der Oberpfalz bereits 1474 in der Brauordnung von „kalter, untergäriger Gärführung“ die Rede ist. Die älteste existierende Aufzeichnung die einen Hinweis auf die untergärige Brauweise gibt, stammt aus Nürnberg zu Beginn des 14. Jahrhunderts aus der Feder eines Stadtschreibers.
Schon gewusst? Beim Brauen wurde ab dem 14. Jahrhundert am Ende des Prozesses immer die oben schwimmende Gärung, welche die wichtigen Hefekulturen beherbergte, abgeschöpft und für den nächsten Braubottich als Hilfssubstanz aufgehoben. Natürlich wusste man nicht, dass es sich dabei um Hefekulturen handelt, sondern bezeichnete diese als „Gottesgabe“, welche von Braubottich zu Braubottich immer weitergegeben wurde. Auf diese Weise kultivierten die Brauer die Basis für unsere heutige Vielfalt an Bier-Hefestämmen.
Wie auch immer dieser Hybrid aus der obergärigen Hefe Saccharomyces Cerevisiae und dem wilden Stamm geschaffen wurde, er wies einige Besonderheiten auf.
Die untergärige Hefe:
Aufgrund der vielen Vorteile des untergärigen Bieres, setzte sich dieses nach dem Landshuter Erbfolgekrieg schnell in Bayern durch.
Hinweise auf den Umschwung fanden Historiker in einem Band des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. Dieses Beschreibt, dass es ab 1481 immer häufiger Streit zwischen den Brauern und den Bäckern gab. Dazu muss man wissen, dass die Bäcker verpflichtet waren, den Brauern ihre im Brauprozess entstandene Hefe zum Backen abzunehmen. Die ab 1481 immer häufiger auftretenden Auseinandersetzungen zwischen Bäckern und Brauern führen zu dem Schluss, dass die von den Brauern gelieferte Hefe eine schlechtere Qualität hatte oder zum Backen nicht geeignet war. Zunächst aber wurden die Einwände der Bäcker zurückgewiesen.
„Die Prüfung des alten Rechtes und der Gewohnheit habe ergeben, dass die Brauer den Bäckern schon immer die Hefe liefern. (…) Den Bäckern ist verboten, die Hefe selbst zuzubereiten, sie müssen sie vom Brauamt beziehen. Die Brauer dürfen nur gute Hefe verkaufen und haben auf ihre Kosten einen gemeinsamen Keller einzurichten, wo sie die unterschiedliche Hefe getrennt lagern müssen.“
-Verordnung von Herzog Albrechts aus dem Jahr 1500
Einen Konkreten Hinweis fand man einige Jahre später in einer Anordnung von Albrechts Nachfolger, Herzog Wilhelm, welcher Bezug nehmend auf die alte Verordnung hinzufügte:
„Die Brauer sollen von ‚gärigem Bier‘ Hefe in die Keller bringen und diese nicht mit der des ‚behemischen Bieres‘ mischen. Die Hefebeschau obliege vier Beschauern, zwei Ratsherren und je einem Bäcker und Brauer. Die Brauer sollen bei Strafe den Bäckern keine schlechte Hefe liefern, die Bäcker dagegen dürfen die Hefe nicht selbst zubereiten“
-Verordnung von Herzog Wilhelm aus dem Jahr 1508
Das „behemische Bier“ bezieht sich auf das nach Böhmischer Brauart zubereitete Bier. Dieses wurde zu dieser Zeit mit untergäriger Hefe zubereitet.
Den endgültigen Schlichtungsentscheid gab es dann 1517 durch die Herzöge Ludwig und Wilhelm, welcher besagt, dass die Bäcker in den Sommermonaten (Georgi (23. April) bis Bartholomäi (24.8.)) ihre eigene Hefe herstellen dürfen.
Dies war genau die Zeit, in der nach der Bayrischen Landesverordnung von 1516 aufgrund der möglichen Brandgefahr und der Gefahr des „Sauerwerdens“ oder „Umkippens“ des Bieres aufgrund mangelnder Kühlung grundsätzlich nicht gebraut werden durfte. An diese Verordnung hielten sich aber viele Brauer nicht, weshalb letztmalig im Jahre 1539 die letzte große Herzogliche Brauverordnung in Kraft trat.
„Die Brauer müssen aber die Stadt bis auf Michaelis mit gutem „Märzenbier“ versorgen und dürfen nach St. Georgentag über den Sommer kein Bier bereiten. Deswegen müssen sie dann die Braupfannen verschließen und versiegeln lassen.“
Fazit:
Zuletzt setzte sich in Bayern die untergärige Brauweise im frühem 15. Jahrhundert durch.
Untergäriges Bier wurde zu dieser Zeit auch oft als „gutes“ Bier bezeichnet. Durch das niedrigere Risiko einer „Infektion“ durch andere Hefestämme war die Qualität gleichbleibend gut, was bei obergärigem Bier nicht immer gelang.
Das Sommerbrauverbot ab 1516 unterstütze die untergärige Brauweise weiter, da die untergärige Hefe am besten bei 4 – 9 Grad Celsius arbeitet, die obergärige Hefe aber 14 – 25 Grad Celsius braucht.
Zugleich musste dafür gesorgt werden, dass im Sommer ausreichend Bier vorhanden war. Auch hier gewann das untergärige Bier durch seine längere Haltbarkeit. Obergäriges Bier konnte nur als Winterbier gebraut werden.
Die Entwicklungen des frühen 15. Jahrhunderts schienen alles andere als optimal für das heutige Weißbierland.
Weißbier war aber vor dem Bayrischem Reinheitsgebot von 1516 durchaus beliebt gewesen und wurde trotz dem Verbot immer wieder vereinzelt in Bayern gebraut.
Ab dem 3. August 1548 durfte Weizenbier wieder legal gebraut werden aber ausschließlich von Hans VI. von Degenberg und seinem Geschlecht. Herzog Wilhelm IV. machte bei seinem eigenen Gesetz eine Ausnahme und verlieh seinem Landhofmeister in Niederbayern das Privileg, in Nordost Bayern Weiß- oder Weizenbier zu brauen und zu verkaufen. Dies geschah zur Würdigung seiner Verdienste und vermutlich auch, um die schon immer etwas schwierigen Degenberger an sich zu binden.
Insgesamt baute Hans VI. von Degenberg drei Brauhäuser: in Schwarzach, in Zwiesel und in Linden. Der Verkauf von Weißbier entwickelte sich schnell zu der erträglichsten Einnahmequelle der Familie.
Im November 1567 bekräftigte Herzog Albrecht V, Sohn vom 1550 verstorbenen Herzog Wilhelm IV, nochmals das Verbot zum Brauen von „weißem Bier“. Weizen solle weiterhin der Ernährung der Bevölkerung dienen und Weißbier sei „ein unnützes Getränk, das weder führe noch nähre, noch Kraft und Macht gäbe, sondern nur zum Trinken reize”.
Dem Geschlecht der Degenberger wurde aber das Privileg zum weiteren Brauen von Weißbier wiederholt bestätigt.
1579 wurde Wilhelm V. zweiter Sohn von Albrecht V. Herzog von Bayern. Dieser verlieh das zweite Privileg zum Brauen von Weißbier am 14.06.1586 an Landhofmeister Ottheinrich von Schwarzenberg für dessen Brauhaus in Winzer an der Donau. Dieser verstarb aber bereits 4 Jahre später am Jahre 1600.
Am 10. Juli 1602 verstarb auch Hans Siegmund von Degenberg, der keine männlichen Nachkommen hervorbrachte und somit der letzte männliche Nachkomme des Grafengeschlechts der Degenberger war.
Damit fiel das 1548 von Wilhelm IV. erteilte Weißbier-Privileg an die Degenberger automatisch zurück an die Wittelsbacher und damit an den schon 1597 als Herzog von Bayern eingesetzten Sohn von Wilhelm V., Maximilian I.
Wilhelm V. dankte zugunsten seines Sohnes Maximilian I. verfrüht ab, da er sich seiner Würde nicht mehr gewachsen fühlte. Das Herzogtum Bayern war zu dieser Zeit immens verschuldet und kaum noch handlungsfähig.
Das Weißbier erfreute sich zu dieser Zeit aber wachsender Beliebtheit und Maximilian I., der große Pläne mit seinem Herzogtum hatte, wollte diese lukrative Einnahmequelle für sich.
Um sein Monopol begründen zu können, übernahm Maximilian I. am 1. August 1602 zunächst die Weißbierbrauereien der Degenberger. Am 29. April 1603 erwarb er dann zusätzlich das Schloss und den Markt Winzer und damit auch das durch Wilhelm V. zweite erteilte Weißbier-Privileg.
Zudem sorgte er dafür, dass das Verbot mit Ausnahme der beiden Privilegien von 1548 und 1586 weiter durchgesetzt wurde. Das Sommerbrauverbot galt selbstverständlich ebenfalls nicht für sein Weißbier, was das ganzjährige Brauen von Weißbier ermöglichte.
Das Sommerbrauverbot für Braunbier dagegen bekräftigte er 1616 nochmals ausdrücklich in seiner Polizeiverordnung.
Um die Verbreitung von Weißbier zu steigern, rief Maximilian I. den Weißbierbraumeister Siegmund Bettl aus Schwarzach nach München und ließ 1607 ein “Weißes Hofbräuhaus”, neben dem bereits vorhanden “Braunen Hofbräuhaus”, bauen.
Von München aus verbreitete sich die Nachfrage nach Weißbier derart schnell, dass im ganzen Land kurfürstliche Brauhäuser aus dem Boden schossen, die natürlich alle dem Herzog gegenüber abgabepflichtig waren.
Grund dafür war auch der Weißbierzwang, der Wirte dazu verpflichtete Weißbier im Gasthaus auszuschenken. Wer sich weigerte, verlor seine Ausschankgenehmigung. Zusätzlich wurde das eigentlich Volksgetränk Wein mit hohen Steuern versehen, welche dem Weißbier erspart blieben
Einen Hinweis auf die große Nachfrage in München gibt die Tatsache, dass im “Hofbräuhaus” eigens eine Kapelle errichtet wurde, da die Biersieder keine Zeit mehr hatten, um zum Gottesdienst in die Kirche zu gehen.
Neben der Idee zum Weißbiermonopol zeigte sich Maximilian I. aber auch sonst als großer Reformer und energischer Regent. Seine Reformen betrafen:
Die Reformen riefen natürlich auch Kritiker auf den Plan. Bezogen auf das Weißbiermonopol beklagten sich die Vertreter der Landstände aus Sorge um das herkömmliche Braugewerbe. Zusätzlich wurde die Verwendung von Weizen für Bier unter anderem aufgrund der Lebensmittelversorgung durch Brot ursprünglich verboten. Da jetzt aber Weizen im großen Stil für die Bierproduktion verwendet wurde, wirkte sich dies auf die Brotqualität und den Brotpreis aus.
Mit der Ausräumung der Mitbestimmungsrechte der Landstände verflog jedoch jegliche ernst zu nehmende Kritik im eigenen Land, die Maximilian in seinem Reformrausch hätte stoppen können.
Um auch die restlichen Kritiker in der Bevölkerung verstummen zu lassen, ließ Maximilian I. zusätzlich verlautbaren:
„Daß aber das weiß Pier weder so gesundt als das prawn, noch also settige oder den Dursst lesche, ist solches mit Befrembden zuvernemmen, weiln es bei dem Degenberg und Schwarzenberg nie clagt worden, hingegen die teglicher Erfarung bezeugt, das khein Tranckh … den Durrst belder lesche, als eben das weiß Pier“
„Dass aber das Weißbier weder so gesund wie das prawn (braune Bier), noch so sättige oder den Durst lösche, ist als solches mit Befremden zu vernehmen, weil bei dem Degenberg und Schwarzenberg nie geklagt wurde, hingegen aber die tägliche Erfahrung bezeugt, dass kein Getränk… den Durst besser löscht, als eben dieses Weißbier“
Im Laufe seiner Regierungszeit wird angenommen, dass Maximilian I. allein mit dem Weißbiermonopol 15 Millionen Gulden verdient hat. Das Silber hätte heute einen ungefähren Gegenwert von etwa 140 Millionen Euro.
Mit dem Geld konnte Maximilian I. große Teile seines Staatshaushalts bestreiten. Zudem hatte er die Einnahmequelle dringend nötig, denn 1618 kam es bereits zum nächsten vorrübergehenden Dämpfer für das Weißbier, dem Dreißigjährigen Krieg.
Aufgrund großer Zugeständnisse verbündete sich Maximilian I. 1619 mit Kaiser Ferdinand II. gegen die protestantischen böhmischen Stände (Vertreter der protestantischen Bevölkerung in Böhmen).
Info: Diese hatten zuvor bei dem zweiten Prager Fenstersturz am 23, Mai 1618 die königlichen Stadthalter sowie den Kanzleisekretär aus dem Fenster in den Burggraben geworfen Dies wiederum geschah aus Protest gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit der Protestanten und als direkte Folge nach dem Abriss der evangelischen Kirche in Klostergrab und die Schließung der St.-Wenzels-Kirche in Braunau.
Der Konflikt entwickelte sich schnell in einen ausgedehnten Krieg der Konfessionen mit zahlreichen Parteien in ganz Europa.
Zunächst verlief der Krieg gut für Maximilian I. als Mitbegründer der katholischen Liga konnte der bayerische Feldherr Tilly 1620 mit den Ligatruppen bei der Schlacht am Weißen Berge bei Prag die protestantischen Truppen besiegen. Als Dank für seine Unterstützung und Truppen erhielt Maximilian I. 1623 Pfälzer Kurwürde und 1628 die von ihm besetzte Oberpfalz als Kriegsentschädigung.
1630 endete aber die Zeit der einfachen Siege mit der Landung der Schweden am 6. Juli auf Usedom. Der schwedische König Gustav Adolf zwang die nördlichen Regionen Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag und marschierte dann gegen Süden. Nach einer Reihe von Siegen gelang es Gustav Adolf im Mai 1632 die Residenzstadt München zu erobern. Dieser blieb nur aufgrund hoher Tributzahlungen die Plünderung erspart. Zwar wendete sich im Anschluss das Kriegsglück der Schweden zeitweise und Gustav Adolf wurde bei der Schlacht bei Nürnberg (Schlacht an der Alten Veste) getötet, das Kurfürstentum Bayern wurde aber schwer verwüstet. Im weiteren Verlauf wurde Bayern noch zwei Mal von feindlichen Truppen besetzt und verwüstet.
Im Westfälischen Frieden im Jahre 1648 wurden die Kurfürstenwürde und die zuvor gewonnenen Gebiete Bayern zugesprochen.
Dennoch hinterließ der Krieg seine Spuren. Ihm folgten Seuchen und Hungersnöte und ganze Landstriche wurden entvölkert. Die Verschuldung des Landes konnte aber in Grenzen gehalten werden.
In Bayern, in dem zwar gerne Bier getrunken wurde, dass aber als Erbe der Römer, noch immer für den Weinanbau bekannt war, blieb während der Verwüstungen kaum ein Weinberg bestehen. In Kombination mit der kleinen Eiszeit (eine Periode relativ kühlen Klimas von Anfang des 15. Jahrhunderts bis in das 19. Jahrhundert) war der Handel mit Wein kaum noch möglich, da das Klima den Weinanbau nicht mehr unterstützte und dieser bekannterweise auch langwieriger war, als der Anbau der Zutaten für Bier.
Somit entwickelte sich Bayern endgültig vom Wein-Land in ein Bier-Land.
1651 starb Maximilian I. aber sein Weißbiermonopol steuerte seinen Betrag zum Staatshaushalt noch bis zum 6. August 1798 bei. An diesem Tag wurde das Verbot Weißbier zu brauen von Kurfürst Karl-Theodor aufgehoben.
Das Braunbier hatte stark an Qualität zugelegt, die Ausschankpflicht war nicht mehr tragbar und die Einnahmen durch Weißbier sind immer weiter eingebrochen, sodass sich das Monopol nicht mehr ausreichend für das Herrscherhaus lohnte. Die Weißbierbrauereien wurden bis 1812 alle verkauft oder verpachtet.
Schon gewusst: das Münchner Hofbräuhaus unterstützt bis heute noch in bescheidendem Maßstab den bayerischen Haushalt.
Spätestens 1842 mit der Entdeckung des Pils in Pilsen durch einen bayrischen Braumeister, spielte das Weißbier kaum noch eine Rolle. Die Weißbierbrauereien hielten sich aber, auch wenn Weißbier zu einem Nischenprodukt wurde. Dennoch konnte sich das Pils in Bayern nie ganz durchsetzen.
Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfreut sich Weißbier deutschlandweit wieder größerer Beliebtheit, getragen von einer romantischen Begeisterung mittelalterlicher Getränke und altdeutscher Trinkkulturen. Dieser Aufschwung hat bis heute in Bayern gehalten. Weißbier ist dort das meistgetrunkene Bier.
Über ganz Deutschland hinweg liegt es aber hinter dem Pils auf Platz zwei der beliebtesten Biersorten.
Steckbrief – Klar wahrnehmbare, nicht zu kräftige Hefenote mit fruchtigem als auch würzigem Aroma. Häufig nach Banane und Gewürznelke. Angenehme Malzsüße mit Karamellcharakter.
Das Hefeweizen ist das klassische Weißbier und die meiste verbreitete Weißbier-Sorte. Es ist ungefiltert und somit durch die eingesetzte Hefe trüb oder auch „naturtrüb“ oder „hefetrüb“.
Durch die Hefe erhält das Weißbier seine Typ-beschreibende Geschmacksnote. Ein gutes Weißbier zeichnet dabei eine nicht zu starke aber klar wahrnehmbare Hefenote aus.
Die im Gärvorgang entstehenden, aromaaktiven Ester geben dem Weizenbier seinen fruchtigen Geschmack. Aus der breiten Auswahl an Estern, ist das für Weizenbier am häufigsten eingesetzte das Isoamylacetat, welches für das typische Bananenaroma verantwortlich ist.
Die eher in die würzige Richtung ausschlagenden Weizenbiere mit Geschmacksnoten nach Gewürznelke erhalten diesen Geschmack durch die im Bier enthaltenen Phenole, welchen den Gegenpol zu den Estern bilden.
Farbe: Goldgelb, honigfarben, bernsteinfarben
Trübung: Hefetrüb
Schaumkrone: feinporig, langlebig, standfest
Obergärig, fruchtig und phenolisch oft nach Banane und Gewürznelken mit leichten Karamelltönen. Keine Hopfenaromen.
Antrunk: Weicher, vollmundiger Antrunk, beinahe cremig
Rezenz: angenehm bis prickelnd.
Nachtrunk: Harmonisch ausklingender, leicht säuerlicher Nachtrunk. lang anhaltend.
Steckbrief – Klar wahrnehmbare, nicht zu kräftige Hefenote mit deutlicher Malzsüße und einem Karamell- oder Brot-Charakter. Fruchtige und phenolische Noten sind enthalten, aber nicht im Vordergrund.
Für das dunkle Hefeweizen wird Röstmalz verwendet, welches dem dunklen Weizenbier seine kupferfarbene bis dunkelbraune Farbe gibt. Durch das verwendete Röstmalz bekommt das Weizenbier zusätzlich eine deutliche Malzsüße mit Röstaromen, welche den fruchtigen Geschmack der Ester und den würzigen Geschmack der Phenole in den Hintergrund rücken lässt.
Geschmack oder Geruch nach Hopfen ist sortentypisch nicht wahrnehmbar oder fehlt komplett.
Farbe: kupferfarbene bis dunkelbraune Farbe
Trübung: Hefetrüb
Schaumkrone: feinporig, langlebig und standfest
Obergärig, Malzaromatisch, fruchtig und phenolisch. Keine Hopfenaromen.
Antrunk: Weich, vollmundig und malzaromatisch.
Rezenz: Hoher Kohlensäureanteil, in der Regel angenehm bis prickelnd, je nach Marke beim dunklen Weißbier auch dezent bis moussierend
Nachtrunk: Harmonisch ausklingender, leicht säuerlicher Nachtrunk. Lang anhaltend mit Noten der dominierenden Aromen
Steckbrief – kaum wahrnehmbare Hefenote durch Filterung der Hefe. Leicht fruchtig, klassisch nach Banane. Die phenolischen Geschmacksnoten, oft als Gewürznelke oder Muskatnuss beschrieben, liegen etwas weiter im Hintergrund. Schlanker durch die fehlende Hefe.
Das Kristallweizen zeichnet sich hauptsächlich dadurch aus, dass die Hefe und Schwebstoffe aus dem Bier herausgefiltert werden. Dadurch verliert es seine Trübung und bekommt den klassisch klaren Glanz. Durch die Filterung der Hefe verliert das Bier auch seinen brotigen-Charakter, wodurch es schlanker wird und nicht so schnell ein Völlegefühl auftritt beim Trinken.
Früher wurde das klare Weizen auch als Champagnerweizen bezeichnet. Diese Bezeichnung ist aber nach EU-Herkunftsbezeichnung verboten, da das Bier natürlich nicht aus der Champagne kommt.
In den 1960er Jahren wurde das Kristallweizen fast ausschließlich ausgeschenkt. Seit den 1980er Jahren ist es wieder weniger im Trend. Als Sommerbier wird es aber regional bedingt immer noch gerne getrunken. Gerade in der warmen Jahreszeit bietet es sich an und ist eine fruchtige Alternative zum Pils.
Farbe: Strohgelb bis goldgelb
Trübung: klar und ohne Hefe
Schaumkrone: feinporig, langlebig und standfest
Obergärig, fruchtig und phenolisch oft nach Banane und Gewürznelken mit leichten Karamelltönen. Keine Hopfenaromen.
Antrunk: Weicher, frischer, vollmundiger Antrunk.
Rezenz: frisch bis spritzig
Nachtrunk: Harmonisch ausklingender, leicht säuerlicher Nachtrunk. Lang anhaltend mit Noten der dominierenden Aromen
Weihenstephan Hefeweissbier, das Weissbier der ältesten Brauerei der Welt, besticht mit einem erfrischenden Bananenaroma und einer gold-gelben Farbe. Ein Genuss zu jeder Gelegenheit.
Störtebeker Bernsteinweizen aus dem hohen Norden wird nach alter Hansetradition gebraut. Das naturbelassene Hefeweizen genießt man am besten bei 10°C.
Hopf White der Hopf Brauerei ist das perfekte „Wegbier“, da es ein Weissbier ist, das man direkt aus der Flasche trinken kann. Ein etwas schlankerer Körper macht es zu einem super Begleiter bei einer Wanderung oder in einer geselligen Runde.
Das Andechser Weißbier Hell ist ein Bier für den echten Genießer. Sehr spritzig und erfrischend mit einem ausbalancierten Körper steht es für ein Stück unverwechselbarer Andechser Lebensart.
König Ludwig Weissbier Hell mit seiner naturtrüben, goldgelben Farbe ist leicht malzig und spritzig. Die fruchtigen Bieraromen überzeugen jeden Weißbierkenner, eben ein Bier für Könige.
Schneider Weisse Tap 6 Mein Aventinus wird seit 1907 genossen und erfreut sich seit jeher größter Beliebtheit. Die Verbindung von malzaromatischer Süße und seinem kräftigen Körper ergeben einen Genuss, der nur schwer zu überbieten ist.
Störtebeker Roggen Weizen ist das dunkle Weizen der Störtebeker Brauerei aus Strahlsund und wird seit der Hansezeit gebraut und getrunken. In dieser Tradition gehört das geschmackvolle dunkle Hefeweizen auch heute noch zu den Besten seiner Klasse.
Das Schmucker Hefeweizen Alkoholfrei ist ein naturtrübes, bernsteinfarbenes Bier. Es überzeugt durch typische obergärige Aromen und einer dezenten Malz Note. Die Besonderheit bei diesem alkoholfreiem Hefeweizen ist das spezielle Verfahren, bei dem einem Weizen Bock der Alkohol schonend entzogen wird, welches noch mehr Aromen im Bier belässt als bei herkömmlichen Verfahren.
Das Kapuziner Hefe Alkoholfrei der Kulmbacher Brauerei ist eine obergärige Bierspezialität dem im Nachgang der Alkohol schonend entzogen wird. Dieses alkoholfreie Hefeweizen ist eine erfrischende, nicht süße Alternative zu anderen Erfrischungsgetränken.
Für ein Weizenbier wird natürlich ein Weizenbierglas benötigt, denn die Form des Glases beeinflusst durchaus den Geschmack des Bieres. Für untergärige Biere, welche einen geringeren Kohlensäureanteil haben, eignen sich Gläser, die sich nach oben hin verjüngen. Somit kann sich das Aroma konzentrieren und trotz des geringeren Kohlensäureanteils eine schöne Schaumkrone bilden. Ein klassisches Beispiel ist hier das Pils und die dazugehörige Pilstulpe.
Für obergärige Biere wie ein Weizenbier, welche einen hohen Kohlensäureanteil ausweisen, eignen sich Gläser, die sich nach oben hin öffnen. Dies begünstigt die Verteilung der Kohlensäure und es kann sich die für ein Weizenbier typische, mächtige Schaumkrone bilden. Hierfür nimmt man am besten das klassische Weizenbierglas. Damit das Weizenbier aber trotz des nach oben geöffneten Glases nicht überschäumt, muss noch mehr beachtet werden.
Weißbier trinken hat Stil! Um ein Weißbier richtig genießen zu können, muss man es aber erst mal einschenken können. Das Auge trinkt ja bekanntlich mit.
Damit Sie Ihr Weißbier richtig genießen können, erklären wir hier in einigen Punkten, wie das Weißbier richtig eingeschenkt wird.
Tipp: Je nach Weißbier vermengt sich die restliche Hefe beim Finish besser oder schlechter mit dem Inhalt des Glases. Auch der Aufbau der Schaumkrone kann je nach Sorte variieren. Sollte es mit dieser Anleitung bei Ihrem Weißbier nicht zu 100% funktionieren, variieren Sie bei der Menge bei ersten Einschenken.
Im Handel gibt es bereits zahlreiche Weizen-Mischgetränke. Obwohl man bei der Geschmacksrichtung schon eine breite Vielfalt hat, ist man bei dem Weizenbier aber immer auf die Sorte der jeweiligen Brauerei angewiesen.
Wer sein persönliches Lieblingsweißbier gefunden hat, findet hier einige Rezepte für sein perfektes Weizenbier-Mischgetränk.
Bananenweizen: Das Bananenweizen ist wohl das bekannteste Weizen-Mischgetränk. Für eine perfekte Vermengung erst den Bananensaft und dann das Weizen hinzugeben.
0,1 l Bananensaft
0,4 l Weizenbier (Tipp: da der Bananensaft bereits sehr schwer ist, kann man auch gerne zum schlankeren Kristallweizen greifen)
Kirschweizen: Ein fruchtig-süßliches Weizen-Mix Getränk, dessen Farbe nach Sonnenuntergang aussieht und somit perfekt zu warmen Sommerabenden passt.
0,4 l Weizen
0,1 l Kirschsaft
Maracuja-Weizen: Ob selber gemischt oder das Schöfferhoffer Maracuja aus der Flasche. Dieser exotisch-frische Weizenbier-Mix ist das optimale Sommergetränk
0,4 l Weizen
0,1 l Maracuja-Saft
Cola-Weizen: Ein gern getrunkener Weizenbier-Mix der gerade im Sommer das Gefühl von Ferien und Strand aufkommen lässt.
0,25 l Weizen
0,25 l Cola (Tipp: zuerst die Cola in das Weizenglas geben, dann schäumt es nicht so stark)
Zitronen-Weizen: Das „Russ“ wie es in Fachkreisen auch genannt wird ist ein sehr beliebter Weizenbier-Mix der seit 1993 auch als fertiges Erzeugnis hergestellt werden darf.
0,25 l Weizen
0,25 l Zitronenlimonade
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